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Terrorcamp-Gesetz: Per Mausklick zum Terrorist
Bisher war Sinn und Zweck des Strafrechts die Bestrafung des Straftäters. Was sonst. Aber das so Selbstverständliche gilt nicht mehr, wenn es um Terrorbekämpfung geht.
Der Bundestag hat in erster Lesung ein Gesetz verhandelt, das nicht mehr zur Bestrafung, sondern nur zur Verfolgung taugt, ja nur diese bezweckt: Der Gesetzgeber weiß, dass es zu einer Bestrafung der angeblich gefährlichen Person nach dem neuen Gesetz nicht kommen wird; aber das ist ihm ziemlich egal.
Die Hauptsache ist, dass der Staat ermitteln, belauschen und Computer durchsuchen darf. Die Straftat wird quasi fingiert, weil man sie braucht, um massiv in die Grundrechte des Beschuldigten eingreifen zu können.
Schon der amtliche Titel des neuen Gesetzes verrät dies. Es lautet: “Gesetz zur Verfolgung der Vorbereitung von schweren staatsgefährdenden Gewalttaten”. Das Gesetz wird landläufig Terrorcamp-Gesetz genannt, weil mit ihm angeblich die Leute gepackt werden sollen, die sich dort ausbilden lassen. Davon findet sich im Gesetzestext kein Wort (…)
Foto: jst | Export Import | Badewanne 2008
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