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Ist die Bertelsmann Stiftung gemeinnützig? Eine Expertise unabhängiger Juristen
Ist die Bertelsmann Stiftung „gemeinnützig“ im Sinne von §§ 52 ff. AO ?
Eine Expertise unabhängiger Juristen
Von Klaus Lindner, Michael Krämer, Wiebke Priehn (1)
Jeder Vereinsvorstand muß sich an das geltende Gemeinnützigkeitsrecht halten. Tut er dies nicht, wird sein Laden steuerpflichtig. Wieso für die raffiniert verflochtenen Bertelsmänner eine Sonderstellung gelten und der Steuerzahler deren teilweise abstruse neoliberale Politikvorstellungen und das vorgespielte Gutmenschentum finanzieren soll, fragen sich nicht nur NRhZ-LeserInnen (siehe NRhZ 68, 119, 149 u.a.). Lesen Sie dazu die folgende Expertise (…)
hier bitte weiterlesen:
http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=13431
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